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Anzeigen-AGB

Stand: 10.09.2026

Inhaltsübersicht
  • 1. Geltungsbereich
  • 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • 3. Anlieferung digitaler Anzeigendaten

1. Geltungsbereich

Vertragspartner ist die OmniMed® Verlagsgesellschaft mbH, Bönningstedt (im Folgenden „der Verlag”). Die NorthBay GmbH vermittelt als Handelsvertreterin Anzeigen-, Durchhefter- und Beilagenaufträge für die Fachtitel des Verlags. Für diese Aufträge gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags in der jeweils gültigen Fassung sowie die jeweils gültige Preisliste (Mediadaten).

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen, die schriftliche Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Anzeigen-, Durchhefter- und Beilagen-Auftrag maßgebend. Der erteilte Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. Die Auftragsbestätigung erfolgt unter Vorbehalt der inhaltlichen Prüfung durch die Redaktion. Die Redaktion prüft sowohl das angebotene Produkt als auch die Produktdarstellung in der Anzeige. Wird das Produkt oder die Darstellung in der Anzeige von der Redaktion abgelehnt, so erlangt die Auftragsbestätigung keine Rechtsverbindlichkeit.
  2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Durchhefter- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlags abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Storniert der Auftraggeber Anzeigen und verringert sich dadurch das Auftragsvolumen, so kann der Verlag eine Rabattrückbelastung vornehmen.
  4. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen. Der Auftraggeber ist bei teilweise fehlerhaftem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung nur dann berechtigt, wenn durch die Mängel der Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigt wurde.
  5. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
  6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich (siehe dazu die Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigendaten in den Mediadaten). Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
  7. Probeabzüge werden auf Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Änderungen oder Korrekturen kann der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen.
  8. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über dem jeweils gültigen Basissatz der Europäischen Zentralbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Insolvenz und Vergleich entfällt jeglicher Nachlass.
  9. Der Auftraggeber erhält nach Druck ein Belegexemplar.
  10. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
  11. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
  12. Für Schäden aus höherer Gewalt, Pandemie, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verlag und Auftraggeber ist Hamburg.

3. Anlieferung digitaler Anzeigendaten

Unseparierte, druckfähige Dateien im Format PDF (empfohlen PDF/X-3), EPS oder TIFF; Schriften eingebettet, Halbtonbilder 300 dpi, Strichbilder mindestens 600 dpi; Farbraum CMYK (ISO Coated v2). Digitale Prüfdrucke benötigen den FOGRA/UGRA-Medienkeil. Für digitale Anzeigen gilt der Anzeigenschluss als Liefertermin für die Druckunterlagen. Die vollständigen Richtlinien und alle Preislisten stehen als PDF in den Mediadaten des Verlags.

NorthBay GmbH · Eckernförde · Handelsvertreter der OmniMed® Verlagsgesellschaft mbH · Keine Cookies, keine Tracker von Dritten.

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Bitte beachten Sie: Medizinische Diagnostik und Therapie unterliegt einem laufenden Wandel und insbesondere neuen Erkenntnissen durch Forschung und klinische Erfahrung. Aus diesem Grunde besteht die Verpflichtung des Benutzers, anhand der Literatur und insbesondere auch der Beipackzettel zu verschriebenen Präparaten zu überprüfen, ob die gemachten Angaben damit übereinstimmen. In jedem Fall und insbesondere auch bei Abweichungen erfolgt die therapeutische Behandlung und auch die Verschreibung von Medikamenten in eigener Verantwortung des Arztes. Für fremde Inhalte und Inhalte externer Links übernehmen wir keine Haftung.

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